Gesicherter Festpreisvertrag

Zunächst ist ein Festpreis im Projektmanagement ein festgelegter oder vertraglich vereinbarter Preis für bestimmte Güter und Dienstleistungen. Die Annahme einer solchen Bedingung regelt sich nach Nachfrage und Angebot auf dem Markt oder durch Rahmenbedingungen, die kein andere Vertragsform zulassen. Denn hier erhält der Käufer vom Verkäufer nur einen festgesetzten Betrag, der im Vertrag definiert ist. Die eigentlichen Kosten für den Verkäufer werden nicht berücksichtigt. Für einige Institutionen, die Projekte nach Ausschreibungen vergeben, ist die Preisbindung aufgrund ihrer Staatlichkeit oder Verpflichtung gegenüber den SteuerzahlerInnen bindend. Inhaltlich garantiert der Anbieter (Projektmanagement), die Arbeit zu den vereinbarten Kosten im Rahmen der vertraglich definierter Verpflichtungen hinsichtlich Terminen und Qualitätsanforderungen fertigzustellen. Das Projektmanagement trägt allein das Risiko. Eine Erweiterung sind Festverträge mit Bonusregelung. Zusatzleistungen werden mit einer Pauschalzahlung vergütet. Festpreisverträge erfordern geringen Verwaltungsaufwand. Sie ermutigen den Anbieter (Projektmanagement), wirtschaftlich zu arbeiten. Andererseits sind sie weniger flexibel und ungeeignet, langfristige Beziehungen zwischen den Vertragpartners aufzubauen. Zu beachten ist vielleicht, dass es eine Vereinbarung geben sollte, die eine Erhöhung der Umsatzsteuer mit beachtet, denn oft werden Festpreisverträge inklusive der Umsatzsteuer vereinbart.